Kosten

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für die Betreuung in  der Schwangerschaft wird von den Krankenkassen übernommen. Ich rechne  sämtliche Kassenleistungen direkt mit der Krankenkasse ab.

Falls es eine intensivere therapeutische Begleitung nach der Geburt braucht, berechne ich Therapiesitzungen im Rahmen meiner Tätigkeit als Psychotherapeutin (HP)  90 € pro Termin. Diese Kosten werden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen, privaten Krankenkasse und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten auf Nachfrage.

Welche Form von Kostenübernahme vorliegt, können wir direkt beim Kontakt am Telefon besprechen.



Ergänzende Hebammenleistungen

Es gibt zahlreiche weitere Hebammen-Leistungen, welche Sie in dieser besonderen Zeit in Anspruch nehmen könnt. In der Regel werden diese nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Übersicht über meine zusätzlichen Leistungen finden Sie unter “Leistungen”.

Hilfe ohne Krankenversicherung und geringem Einkommen

Falls Sie keine Krankenversicherung haben und über ein geringes Einkommen verfügen oder eine finanzielle Notlage herrscht, haben Sie Anspruch auf zusätzliche Unterstützung. Das Sozialamt gewährt bei Erfüllung der Voraussetzungen sogenannte “Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft”. Hierbei werden die Kosten für die regulären Leistungen für Schwangere übernommen, die sonst von der Krankenkasse getragen werden. Sprechen Sie mich gerne darauf an, falls Sie hier Unterstützung brauchen.

KARIN DANHOF

KARIN DANHOF
Südanlage 12
35390 Gießen
Tel. 01795184746